Zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes muss ein Gutachten durch eine/n Miterbeiter/in des Fachbereichs für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik erstellt werden.
Vorgangsweise:
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Die Schule (im günstigsten Fall gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten) stellt den Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen
Förderbedarfes oder auf Lehrplaneinstufung (bei Erweiterungen) an Bildungsregion Mühlviertel Päd.6
- Es wird ein Gutachten durch eine/n Mitarbeiter/in des FIDS erstellt, dieses dient als Grundlage für die bescheidmäßige Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes.
- Es erfolgt die Ausstellung des Bescheides durch die Bildungsdirektion