Zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes muss ein Gutachten durch eine/n Miterbeiter/in des Fachbereichs für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik erstellt werden.

 

 

 

 

Vorgangsweise:

  • Die Schule (im günstigsten Fall gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten) stellt den Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes oder auf Lehrplaneinstufung (bei Erweiterungen) an Bildungsregion Mühlviertel Päd.6
  • Es wird ein Gutachten durch eine/n Mitarbeiter/in des FIDS erstellt, dieses dient als Grundlage für die bescheidmäßige Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes.
  • Es erfolgt die Ausstellung des Bescheides durch die Bildungsdirektion