Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

 

Antragsformular(e) werden nach einem Beobachtungszeitraum in Absprache mit dem Lehrer/innenTeam und der Schulleitung zur Verfügung gestellt.

        

Antrag:

Jedem Antrag geht eine Bedarfsmeldung (Formular auf der Homepage) voraus. Erst nach einem gemeinsam festgelegten  Förderzeitraum kann ein Antrag gestellt werden.      

 

Für die Erledigung eines Antrages ist ein klinisch psychologisches Gutachten erforderlich. Die Elrziehungsberechtigten sind rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen.

 

Keine Überprüfung vor der Bedarfsmeldung

 

Beratung wird angeboten: Beobachtung des Kindes während des Unterrichts ca. 2 Einheiten - anschließendes Beratungsgespräch

 

Antrag auf Lehrplaneinstufung

  im Laufe der Eingangsstufe bis spätestens Ende Februar (2.Kl.VS)

        weitere Anträge für Lehrplaneinstufungen sind jederzeit möglich,

  Anträge haben Semester- oder Jahreszeugnis (Schülerstammblatt

  light), Fördermaßnahmen Differenzierungsmaßnahmen im Unterricht

  und bei der Leistungsfeststellung und Schülerarbeiten zu beinhalten


 

Betreuungslehrer/innen  (VS/NMS/PTS)

         Auch bei Fortführung der Betreuung muss ein Antrag abgegeben

         werden.

Den Antrag bitte spätestens nach dem 2. Besuch des/r  

Betreungslerer/in an die FIDS-Referentin und den/die

betreffende/n Betreuungslehrer/in senden.

 

Lesestandsdiagnose (VS)

         wird in bewährter Form durchgeführt

 

FIDS-Büro:Brauhausstraße 9, 4240 Freistadt

Gesprächstermine nach Vereinbarung