Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Antragsformular(e) werden nach einem Beobachtungszeitraum in Absprache mit dem Lehrer/innenTeam und der Schulleitung zur Verfügung gestellt.
Antrag:
Jedem Antrag geht eine Bedarfsmeldung (Formular auf der Homepage) voraus. Erst nach einem gemeinsam festgelegten Förderzeitraum kann ein Antrag gestellt werden.
Für die Erledigung eines Antrages ist ein klinisch psychologisches Gutachten erforderlich.
Die Elrziehungsberechtigten sind rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen.
Keine Überprüfung vor der
Bedarfsmeldung
Beratung wird angeboten: Beobachtung des Kindes während des Unterrichts ca. 2 Einheiten - anschließendes Beratungsgespräch
Antrag auf Lehrplaneinstufung
im Laufe der Eingangsstufe bis spätestens Ende Februar (2.Kl.VS)
weitere Anträge für Lehrplaneinstufungen sind jederzeit
möglich,
Anträge haben Semester- oder Jahreszeugnis (Schülerstammblatt
light), Fördermaßnahmen Differenzierungsmaßnahmen im Unterricht
und bei der Leistungsfeststellung und Schülerarbeiten zu beinhalten
Betreuungslehrer/innen (VS/NMS/PTS)
Auch bei Fortführung der Betreuung muss ein Antrag abgegeben
werden.
Den Antrag bitte spätestens nach dem 2. Besuch des/r
Betreungslerer/in an die FIDS-Referentin und den/die
betreffende/n Betreuungslehrer/in senden.
Lesestandsdiagnose (VS)
wird in bewährter Form durchgeführt
FIDS-Büro:Brauhausstraße 9, 4240 Freistadt
Gesprächstermine nach Vereinbarung