Aufgabenprofil

Überprüfung:      

  • Spracherhebung: Die Eingangsdiagnostik erfolgt in den ersten Schulwochen mit dem Schwerpunkt auf Sprache und Audition
  • 1.Lese- Lernstandserhebung nach den ersten 8 Buchstaben 
  •  2. Lese-Lernstandserhebung nach 16 Buchstaben

    (nur für alle Schüler/innen mit Auffälligkeiten)

  • Lehrer/innen für Sprach- und Leseförderung vereinbaren die Termine      mit dem/r Klassenlehrer/in

Beratung:

  • Elternbriefe nach der Ersterhebung: Eltern werden über allfällige auditive oder sprachliche  Auffälligkeiten informiert und werden gebeten, eine außerschulische logopädische Betreuung für ihr Kind in Anspruch zu nehmen.
  • Lehrer/innenberatung:    Worauf soll geachtet werden

Übungstipps im sprachlichen Bereich

Unterstützung in der Elternberatung                                                          

  • Fördermaßnahmen im phonologischen Bereich je nach Bedarf
  • Individuelle Förderung nach Bedarf
  • fallweise zwischendurch Elternberatung
  • Unterstützung der Lehrer/innen durch Materialvorschläge

                       in der Elternberatung

 

Lehrer/innen für Sprach- und Leseförderung sind primär für die 1. Klassen in der Leseförderung zuständig!

Gezielte Fördermaßnahmen sind von den Klassenlehrer/innen umzusetzen!

Die Förderung erfolgt nur begleitend zum Unterricht!

Die Lehrer/innen kommen nach von ihnen festgestelltem Bedarf an die Schulen. Es gibt kein Anrecht auf eine bestimmte Stundenanzahl  für einzelne Schulen!