Aufgabenprofil
Überprüfung:
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Spracherhebung: Die Eingangsdiagnostik erfolgt in den ersten Schulwochen mit
dem Schwerpunkt auf Sprache und Audition
- 1.Lese- Lernstandserhebung nach den ersten 8 Buchstaben
- 2. Lese-Lernstandserhebung nach 16 Buchstaben
(nur für alle Schüler/innen mit Auffälligkeiten)
- Lehrer/innen für Sprach- und Leseförderung vereinbaren die Termine mit dem/r Klassenlehrer/in
Beratung:
- Elternbriefe nach der Ersterhebung: Eltern werden über allfällige auditive oder sprachliche Auffälligkeiten informiert und werden gebeten, eine außerschulische logopädische Betreuung für ihr Kind in Anspruch zu nehmen.
- Lehrer/innenberatung: Worauf soll geachtet werden
Übungstipps im sprachlichen Bereich
Unterstützung in der Elternberatung
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Fördermaßnahmen im phonologischen Bereich je nach Bedarf
- Individuelle Förderung nach Bedarf
- fallweise zwischendurch Elternberatung
- Unterstützung der Lehrer/innen durch Materialvorschläge
in der Elternberatung
Lehrer/innen für Sprach- und Leseförderung sind primär für die 1. Klassen in der Leseförderung zuständig!
Gezielte Fördermaßnahmen sind von den Klassenlehrer/innen umzusetzen!
Die Förderung erfolgt nur begleitend zum Unterricht!
Die Lehrer/innen kommen nach von ihnen festgestelltem Bedarf an die Schulen. Es gibt kein Anrecht auf eine bestimmte Stundenanzahl für einzelne Schulen!